Ambulante Hilfen

Mit dem weiteren Ausbau unseres Trägers und einem stetig wachsenden Team werden wir zukünftig auch ein breites Spektrum an ambulanten Unterstützungsleistungen anbieten. Unser Ziel ist es, passgenaue Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien bereitzustellen, die direkt im Lebensumfeld ansetzen und dort unterstützen, wo der Alltag stattfindet. Durch den Aufbau neuer Fachbereiche und die gezielte Qualifizierung unserer Mitarbeitenden schaffen wir die Grundlage, um langfristig unterschiedliche Bedarfe abzudecken – von der individuellen Begleitung einzelner junger Menschen bis hin zur intensiven Unterstützung kompletter Familiensysteme.

Hilfen zur Erziehung (§27–31 SGB VIII)

Unterstützungsangebote für Familien, die in Erziehungsfragen oder Krisensituationen Hilfe brauchen.

Erziehungsberatung (§ 28): Fachliche Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche bei Erziehungsfragen, Verhaltensauffälligkeiten oder familiären Konflikten.
Soziale Gruppenarbeit (§ 29): Pädagogische Gruppenangebote für Kinder und Jugendliche zur Förderung von Sozialkompetenz, Selbstbewusstsein und Konfliktfähigkeit.
Erziehungsbeistand (§ 30): Individuelle Begleitung einzelner Jugendlicher, die in ihrer persönlichen Entwicklung oder schulischen Situation Unterstützung benötigen.
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31): Intensive Betreuung im häuslichen Umfeld, um Eltern bei Alltagsbewältigung, Erziehung und Krisenlösungen zu entlasten.

Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)

Begleitung von Jugendlichen nach dem 18. Geburtstag, wenn weiterhin Unterstützung nötig ist.

Betreutes Wohnen: Eigenständiges Leben mit pädagogischer Begleitung im Hintergrund.
Unterstützung bei Ausbildung, Arbeit und Wohnen: Hilfe bei Bewerbungen, Wohnungssuche und Behördengängen.
Krisenbegleitung bei Rückschlägen: Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen, um Rückfällen vorzubeugen.


Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII)

Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit seelischen Beeinträchtigungen, um soziale Teilhabe zu sichern.

Ambulante Begleitung im Alltag: Unterstützung beim Aufbau von Routinen, Selbstständigkeit und sozialen Kontakten.
Einzelbetreuung mit sozialpädagogischem Hintergrund: 1:1-Förderung, um individuelle Stärken zu entwickeln und Herausforderungen zu bewältigen.
Strukturierungshilfen: Hilfe bei Organisation, Zeitmanagement und Alltagskompetenzen.

Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII)

Maßnahmen zur sozialen und beruflichen Integration junger Menschen in schwierigen Lebenslagen.

Unterstützung beim Übergang Schule–Beruf: Hilfen bei Bewerbungen, Praktika und Ausbildungsplatzsuche.
Projekte für benachteiligte Jugendliche: Förderung von Jugendlichen ohne Schulabschluss oder mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt.
Straffälligen- und Suchtprävention: Angebote zur Vermeidung von Kriminalität und Abhängigkeit.

Previous
Previous

Schulbegleitung (§35a, 27 SGB VIII)

Next
Next

Stationäre Hilfen (§32–35, 42 SGB VIII) im Aufbau