Offene und präventive Angebote

Neben unseren ambulanten und stationären Hilfen legen wir großen Wert auf offene und präventive Angebote. Ziel ist es, Kindern, Jugendlichen und Familien frühzeitig Unterstützung, Orientierung und Teilhabe zu ermöglichen – noch bevor sich Problemlagen verfestigen. Durch niederschwellige Zugänge, Freizeit- und Bildungsangebote sowie präventive Projekte schaffen wir Räume für Begegnung, Förderung und Stärkung sozialer Kompetenzen. So tragen wir dazu bei, Ressourcen im Lebensumfeld zu aktivieren und langfristig Belastungen vorzubeugen.

Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII):
Offene Freizeit- und Begegnungsangebote für Kinder und Jugendliche. Hier können sie Gemeinschaft erleben, ihre Talente entfalten und soziale Kompetenzen stärken.

Jugendverbandsarbeit (§ 12 SGB VIII):
Begleitung und Unterstützung von selbstorganisierten Gruppen, Vereinen und Projekten junger Menschen. Ziel ist es, Eigenverantwortung und Mitbestimmung zu fördern.

Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII):
Unterstützung für benachteiligte junge Menschen – z. B. beim Übergang von Schule in Ausbildung und Beruf, durch Projekte für Jugendliche mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt oder durch Maßnahmen zur Sucht- und Kriminalitätsprävention.

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII):
Präventive Projekte und Aufklärungsarbeit, die Kinder und Jugendliche vor Gefahren wie Sucht, Gewalt oder riskantem Medienkonsum schützen und ihre Widerstandskraft stärken.

Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII):
Eltern- und Familienbildungsangebote, die Erziehungskompetenz aufbauen und Familien frühzeitig unterstützen – bevor Probleme entstehen.

Previous
Previous

Stationäre Hilfen (§32–35, 42 SGB VIII)