Schulbegleitung

Die Schulbegleitung (§ 35a SGB VIII) ist zu Beginn unser zentraler Schwerpunkt. Sie unterstützt Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf dabei, den Schulalltag aktiv und erfolgreich zu gestalten. Unsere Fachkräfte fördern Lernen, Kommunikation, soziale Interaktionen und die Organisation des Schulalltags. In enger Zusammenarbeit mit Lehrkräften, Eltern und Jugendamt stellen wir sicher, dass die Förderung individuell auf die Bedürfnisse jedes Kindes abgestimmt ist..

Die Schulbegleitung ist eine individuelle Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf, z. B. aufgrund seelischer Behinderungen, Autismus, ADHS oder anderer Entwicklungsauffälligkeiten. Sie wird in der Schule eingesetzt, um Teilhabe am Unterricht und am schulischen Alltag zu gewährleisten und den jungen Menschen die gleichen Chancen auf Bildung und soziale Integration zu ermöglichen. Ziel der Schulbegleitung ist es, die Selbstständigkeit, soziale Integration und schulische Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu stärken. Durch diese enge, passgenaue Betreuung wird sichergestellt, dass jedes Kind trotz besonderer Bedarfe am Unterricht gleichberechtigt teilnehmen kann.

Schulbegleitende Fachkräfte unterstützen die Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung des Schulalltags, z. B. durch:

  • Förderung von Konzentration, Lernstrategien und Organisation

  • Unterstützung bei Kommunikation und sozialem Verhalten

  • Begleitung in Konfliktsituationen und bei emotionalen Herausforderungen

  • Zusammenarbeit mit Lehrkräften, Eltern und Jugendamt, um individuelle Förderpläne umzusetzen

"Wir schaffen Chancen, fördern individuelle Stärken und sichern Kindern und Jugendlichen eine echte Teilhabe am Unterricht – damit sie erfolgreich lernen, sich entwickeln und selbstbewusst ihren Platz in der Schule finden."

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Ambulante Hilfen (§27–31, 41, 13 SGB VIII)