Stationäre Hilfen
Mit dem weiteren Ausbau unseres Trägers werden wir perspektivisch auch stationäre Betreuungsangebote schaffen. Unser Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen in belasteten Lebenssituationen einen verlässlichen und sicheren Lebensort zu bieten, an dem sie Stabilität und individuelle Förderung erfahren. Durch die Entwicklung spezieller Wohn- und Betreuungsformen sowie die Qualifizierung unseres Fachpersonals schaffen wir die Grundlage für passgenaue Hilfen – von familiennaher Vollzeitpflege bis hin zu intensivpädagogischen Wohngruppen für junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf.
Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII):
Nachmittagsbetreuung mit pädagogischer und therapeutischer Förderung. Kinder und Jugendliche erhalten Unterstützung bei Schule, Freizeitgestaltung und sozialen Kompetenzen, während auch die Eltern eng einbezogen werden.
Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII):
Kinder, die nicht bei ihren Eltern leben können, finden in Pflegefamilien ein stabiles Zuhause. Wir begleiten Pflegefamilien und Kinder fachlich, um Sicherheit und Geborgenheit zu schaffen.
Heimerziehung (§ 34 SGB VIII):
Wohngruppen bieten Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf einen geschützten Lebensrahmen. Pädagogische Fachkräfte begleiten sie rund um die Uhr und fördern ihre Entwicklung.
Intensive Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII):
Für Jugendliche mit besonders schwierigen Lebenslagen. Eine enge 1:1-Betreuung unterstützt sie beim Aufbau von Strukturen, bei der Verselbstständigung und bei der Entwicklung neuer Perspektiven.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF, § 42 SGB VIII):
Unterbringung und Begleitung junger Menschen ohne Eltern. Schwerpunkte sind Versorgung, Integration, Spracherwerb und Unterstützung im Asylverfahren.